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Lagerung
Flüssiggasflaschen dürfen nur an gut belüfteten Stellen und ausschließlich stehend gelagert werden. Weiterhin darf sich das Lager nicht unter Erdgleiche befinden, da Flüssiggas schwerer als Luft ist und das Gas dadurch nicht abfließen kann.
In Wohnungen sind maximal zwei Kleinflaschen (5 kg - 11 kg), jedoch in unterschiedlichen Räumen, gestattet. Im Schlafzimmer dürfen keine Flüssiggasflaschen gelagert oder betrieben werden.