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Prüffristen
Flüssiggasflaschen unterliegen aus Gründen der Sicherheit regelmäßigen Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle wie bspw. dem TÜV oder DEKRA. Je nach Charakter der Flaschen – Pfand- oder Eigentumsflaschen – und in Abhängigkeit der Baumusterzulassung variieren diese Prüffristen zwischen 10 und neuerdings 15 Jahren.
Die Prüfkosten trägt der jeweilige Eigentümer der Flasche; im Fall der Pfandflaschen ist das das Versorgungsunternehmen.